14. Dezember 2020 | Corona

Regelungen für die Gottesdienstteilnahme / Hygienekonzept

Stand 11.2021

Eine Teilnahme am Gottesdienst ist nur nach vorheriger Anmeldung bis zum jeweiligen Freitag, 18 Uhr, unter Nennung des Namens, der Adressdaten und Telefonnummer möglich. Die Anmeldung ist über die Webseite der Gemeinde möglich. (Die Anmeldepflicht entfällt ab April 2022).

Wer sich nicht online anmelden kann, kann dies auch per E-Mail an die Gemeindeleitung oder telefonisch tun. Die Teilnehmerdaten werden für vier Wochen gespeichert und im Fall einer Corona-Infektion den Gesundheitsbehörden zur Nachverfolgung der Kontaktpersonen zur Verfügung gestellt.

Eine Teilnahme am Gottesdienst ohne Anmeldung ist für Spontanbesucher nur möglich, denen diese Regelungen bis dato unbekannt waren und nur sofern die maximale Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist.

Alle Personen sind dazu verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.

Jeglicher Körperkontakt zwischen den Besucher*innen ist zu vermeiden.

Der Zutritt zum Gemeindegebäude ist nur einzeln/familienweise und nur durch den Haupteingang möglich. Am Eingang sind die Hände zu desinfizieren. Dafür steht Desinfektionsmittel bereit. Ordnerseitig erfolgt eine Anwesenheitskontrolle anhand der Anmeldeliste. Wir empfehlen daher etwas zeitiger zu kommen.

Nach dem Ende des Gottesdienstes ist das Gebäude geordnet einzeln/familienweise so zu verlassen, dass nach Möglichkeit alle Ausgänge genutzt werden.

Gespräche sollten außerhalb des Gebäudes geführt werden.

Um den Mindestabstand von 1,50 Metern wahren zu können, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Plätze werden verbindlich durch die Ordner zugeteilt. Bitte setzt euch nur auf die markierten Sitzflächen.

Angehörige eines Haushalts dürfen zusammensitzen. Sollten für Angehörige eines Haushalts keine Gemeinschaftsplätze mehr verfügbar sein, habt bitte Verständnis, dass ihr auseinandersitzen müsst, damit die Abstände zu anderen Personen nicht verringert werden.

Kinder können nur am Gottesdienst teilnehmen, wenn sie in der Lage sind, die Abstandsregeln einzuhalten.

Das Gemeindesingen ist in mit FFP2-Maske erlaubt.

Die Toilettenräume sind nur einzeln zu betreten.

Erkrankte Personen dürfen nicht am Gottesdienst vor Ort teilnehmen.

Ein Gemeindecafé wird nicht angeboten.

Eine Lüftung des Gottesdienstraumes erfolgt vor und nach dem Gottesdienst sowie während des Gottesdienstes unmittelbar nach der Vortrags – Lobpreiszeit bzw. dauerhaft.

Bitte nehmt diese Regeln ernst. Auch wenn die Beurteilung der derzeitigen Vorgaben und Entwicklungen mitunter höchst unterschiedlich ausfallen mögen, so wollen wir uns aus Respekt vor der Obrigkeit und Liebe gegenüber unseren Mitmenschen daran halten. Ebenfalls werden die umliegenden Anwohner sicher beobachten, wie wir mit der Situation umgehen. Daher wollen wir auch bei der Ankunft auf dem Gelände und Verabschiedung Verantwortung walten lassen und vorbildlich handeln. Letztendlich ehren wir damit auch unseren Herrn.

Für diejenigen, die in dieser Form nicht am Gottesdienst teilnehmen können/wollen, werden wir den Gottesdienst aufzeichnen und zeitnah online auf unserem YouTube-Kanal verfügbar machen. Wenn ihr den Kanal abonniert, werdet ihr informiert, sobald ein neues Video verfügbar ist.

Kindergottesdienst

Kindergottesdienst wird nur angeboten, wenn

  • die Mitarbeiter*innen ihre Bereitschaft zur Durchführung erklärt haben,
  • die Mitarbeiter*innen mindestens eine halbe Stunde vor Beginn die Räume durch maximales Öffnen der Fenster und Türen belüftet haben,
  • dies die aktuelle Lage zulässt,
  • wenn Schulen und Kindergärten geöffnet sind,
  • wenn die Kinderräume je über eine Corona konforme Filteranlage verfügen.

Wenn Kindergottesdienst angeboten wird, dann ist hierfür eine Anmeldung zwingend erforderlich (siehe oben).

Der Zugang erfolgt über die Kellertreppe an der Stirnseite.

Nach dem Betreten und vor dem Verlassen der Kinderräume waschen die Kinder ihre Hände. Die Eltern und die Mitarbeiter haben ihre besondere Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln im Blick.

Sonstige Gemeindeveranstaltungen

Sonstige Gemeindeveranstaltungen in den Gemeinderäumen (ausgenommen Gottesdienste) sind auf 20 zeitgleich anwesende Teilnehmer im selben Raum begrenzt. Diese Veranstaltungen können nach der geltenden Verordnung unter 3G-Bedingungen stattfinden, sofern keine Bewirtung im Innenraum stattfindet. Eine Bewirtung im Innenraum ist hingegen nur unter 2G möglich.